Liebe Kundinnen, liebe Kunden!
…herzlich Willkommen auf unserer neuen und aktualisierten Internetpräsenz.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alles was eine gute und vertrauensvolle Versicherungsberatung und Betreuung ausmacht. Noch sind nicht alle Seiten voll funktionstüchtig, aber wir arbeiten täglich daran.
Freuen würden wir uns, wenn auch Sie uns Ihre Anregungen und Wünsche mitteilen würden. Auch Kritik ist erwünscht, um immer besser werden zu können und Ihnen eine informative Internetpräsenz bieten zu können.
Ein informatives Vergnügen wünscht Ihnen
Ihre Bezirksdirektion Frank Renner e. Kfm.
Aktuelle Meldung zum TOP Produkt BOXplus!
BOXplus setzt seine Erfolgsgeschichte fort – Topbewertung bei ÖKO-TEST
BOXplus 3.0 setzt die Erfolgsgeschichte fort und erreicht nach zahlreichen positiven Kommentaren in der Presse und in Fachpublikationen ein offizielles Siegel der renommierten Zeitschrift ÖKO-TEST. Zusammen mit dem Marktbeobachter InnoSystems hat Öko-Test 93 Wohngebäudeversicherungen geprüft und AXA schneidet hervorragend ab.
Unter den besten acht Tarifen (Rang 1) ist vier Mal BOXplus zu finden (AXA und DBV wurden getrennt gewertet). Den zweiten Rang konnten 14 Tarife erreichen. BOXplus liegt dort mit seiner einfachen Ausführung „Basis“ auf einer Leistungsebene mit den Toppprodukten der Konkurrenz. Die Testsiegel finden Sie hier im Internet.
Lassen Sie jetzt Ihr ganz persönliches Angebot rechnen!
Das Bürgerentlastungsgesetz! Was bringt das?
Berufstätige können ab 2010 mehr von ihren Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das Finanzamt erkennt nahezu ihre gesamten Ausgaben für die medizinische Grundversorgung an. Allerdings unterscheiden sich die Berechnungen für gesetzlich und privat versicherte Berufstätige. Hier die Neuerungen für…
1. Gesetzlich Krankenversicherte. Der Versicherte kann den Basisschutz für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Das Krankengeld fällt nicht darunter, es gilt als Extraleistung. Folge: Das Finanzamt kürzt die Ausgaben für den Krankenversicherungsbeitrag um 4 Prozent. Ab 2010 können Versicherte damit vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3 483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44 100 Euro) noch 3 344,54 Euro im Jahr absetzen. Zusammen mit der Pflegeversicherung erhöht sich dieser Betrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 3 775 Euro. Haben sie keine Kinder sind es sogar 3 885 Euro. Grund: Kinderlose geben mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung aus.
2. Privat Krankenversicherte. Für Privatversicherte ist die Situation komplizierter. Grund: Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz geht in der Regel über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus. Diese Extras müssen erst noch herausgerechnet werden. Privatversicherte können damit rechnen, dass sie mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe absetzen dürfen. Beim Basistarif, den die Versicherer seit Januar 2009 anbieten, gibt es dagegen keine Abschläge. Hier erkennt das Finanzamt den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Privatversicherte mit Leistungen über dem gesetzlichen Standard sollen künftig von ihrem Versicherer Beitragsmitteilungen erhalten, in denen die Extras separat abgerechnet sind.
3. alle Krankenversicherten. Wer wenig für seine Kranken- und Pflegeversicherung ausgibt, kann noch Kosten für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfallversicherungen und ähnliche Policen abrechnen. Je nach Ausgangslage liegt die Höchstgrenze hierfür bei 1 900 oder 2 800 Euro. Weitere Details zeigt die Übersichtstabelle.
4. Rentner und viele Selbstständige. Sie profitieren seltener vom neuen Versicherungsabzug. Wer für 2010 eine Steuerklärung abgibt, erhält oft den alten Versicherungsabzug aus der Zeit vor 2005, wenn dieser für ihn günstiger als der neue ist.
Weitere Entlastungen
Ab 2010 bleibt zudem mehr vom Einkommen steuerfrei. Grund: Der Grundfreibetrag steigt auf 8 004 (bisher 7 834) Euro im Jahr für Ledige und 16 009 (bisher 15 669) Euro für Ehepaare. Hinzu kommt: Durch den neuen Grundfreibetrag verlieren Eltern mit erwachsenen Kindern nicht mehr so schnell das Kindergeld, wenn Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge verfügen. Und Rentner müssen aus gleichem Grund seltener eine Steuerklärung abgeben. Weitere Neuerungen: Auch Menschen, die an Angehörige oder Lebensgefährten Unterhalt zahlen, können mehr absetzen. Übernehmen sie auch deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können sie diese über den jetzigen Höchstbetrag von 13 805 Euro im Jahr hinaus absetzen.